Einkommensteuer • Albanien • Aktualisiert Februar 2026

Einkommensteuer in Albanien

Ein praktischer Leitfaden zur persönlichen Einkommensteuer: Wann Sie als steuerlich ansässig gelten, wie das Monatsgehalt besteuert wird, was mit Mieteinnahmen und Dividenden passiert, welche Beiträge anfallen und welche wichtigen Zahlungsfristen zu beachten sind.

Was Sie beachten sollten (in 30 Sekunden)

In Albanien werden Residenten sowohl auf inländische als auch auf ausländische Einkünfte besteuert, während Nicht-Residenten nur auf Einkünfte mit Quelle in Albanien besteuert werden. Steuerliche Ansässigkeit, Gehaltsbesteuerung und monatliche Anmeldungen sind die Hauptpfeiler, die die meisten Personen betreffen.

Mindestlohn 2026 Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der nationale monatliche Mindestlohn ca. 518,40 € (50.000 Lek), bei einem Kurs von 1 EUR = 96,45 ALL.
183+
Steuerinländer
Mehr als 183 Tage Aufenthalt in einem Kalenderjahr machen Sie in der Regel zum Steuerinländer.
0% · 13% · 23%
Gehalt
Für Arbeitsverhältnisse wird die Lohnsteuer anhand monatlicher Stufen berechnet.
11,2%
Arbeitnehmer
Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge (auf das steuerpflichtige Gehalt gemäß den geltenden Regeln).
16,7%
Arbeitgeber
Arbeitgeberbeiträge zum Gehalt (Anteil des Arbeitgebers).

1) Steuerliche Ansässigkeit: Wann Sie Resident sind und wann nicht

In der Praxis gilt eine Person als steuerlich ansässig, wenn sie einen ständigen Wohnsitz in Albanien hat oder wenn sie sich im Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Albanien aufhält (auch wenn diese Tage nicht aufeinanderfolgen). Residenten werden auf alle Einkunftsquellen besteuert, während Nicht-Residenten nur auf in Albanien erzielte Einkünfte besteuert werden.

Steuerinländer
Besteuerung von Einkünften in Albanien und im Ausland (gemäß den geltenden Regeln und Doppelbesteuerungsabkommen, sofern vorhanden).
Nicht-Resident
Besteuerung nur von Einkünften mit Quelle in Albanien (Gehalt, Miete, Dienstleistungen usw., wenn sie hier erwirtschaftet werden).
Ansässigkeitsbescheinigung
Wird häufig für Banken, Arbeitgeber oder zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen verwendet (falls erforderlich).

2) Lohnsteuer (monatlich): Die geltenden Stufen

Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer in der Regel vom Arbeitgeber an der Quelle einbehalten und innerhalb der monatlichen Fristen abgeführt. Die untenstehenden monatlichen Stufen sind in EUR-Äquivalenten angegeben (die gesetzlichen Schwellenwerte sind in ALL festgelegt).

Monatsgehalt (ca. EUR) Steuer Berechnung
0,00 € – 311,04 € 0% Keine Lohnsteuer in dieser Stufe (0 – 30.000 ALL).
311,05 € – 1.555,21 € 13% 13% auf den Betrag über 311,04 € (≈ 30.000 ALL).
Über 1.555,21 € 23% ≈ 161,74 € (15.600 ALL) + 23% auf den Betrag über 1.555,21 € (≈ 150.000 ALL).
0,00 € – 311,04 €
Satz
0%
Berechnung
Keine Steuer (0 – 30.000 ALL)
311,05 € – 1.555,21 €
Satz
13%
Berechnung
13% über 311,04 € (≈ 30.000 ALL)
Über 1.555,21 €
Satz
23%
Berechnung
≈ 161,74 € + 23% über 1.555,21 €
Typische monatliche Frist (in der Praxis) Bei Gehältern behält der Arbeitgeber die Steuer in der Regel an der Quelle ein und führt sie bis zum 20. des Folgemonats ab. (Dies gilt auch für bestimmte andere Quellensteuerzahlungen, soweit zutreffend.)

3) Beiträge (Arbeitnehmer und Arbeitgeber)

Für Arbeitsverhältnisse gelten neben der Lohnsteuer auch Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge. In der Praxis haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber separate Prozentsätze, die auf das Gehalt gemäß den Beitragsregeln berechnet werden.

Arbeitnehmer
Insgesamt 11,2% (9,5% Sozialversicherung + 1,7% Krankenversicherung), gemäß der Praxis der Beitragsmeldung.
Arbeitgeber
Insgesamt 16,7% (15% Sozialversicherung + 1,7% Krankenversicherung), gemäß der Praxis der Beitragsmeldung.
Berechnungsgrenzen
Das Mindest- und Höchstgehalt für Beitragszwecke kann aktualisiert werden; für 2026 wurde der Mindestlohn auf ca. 518,40 € (50.000 ALL) angehoben.

4) Einkünfte außerhalb des Gehalts: Miete, Dividenden, Dienstleistungen

Mieteinnahmen
Für Privatpersonen sind Meldung und Zahlung in der Praxis oft mit der Quellensteuer oder der monatlichen Anmeldung verknüpft (z. B. 15% in vielen Fällen, wie von der Steuerverwaltung für Mieteinnahmen gehandhabt).
Dividenden
Dividenden unterliegen in der Regel der Quellensteuer; der weithin referenzierte Satz für Dividenden beträgt 8% (mit Ermäßigungen oder Änderungen aufgrund von Abkommen oder spezifischen Bedingungen).
Dienstleistungszahlungen
Bei Dienstleistungszahlungen hängt die Behandlung vom Status der Person ab (registriert oder nicht) und von der Form der Zahlung; Quellensteuerabzug gilt in bestimmten Fällen oft an der Quelle.
Wichtiger Hinweis Einkünfte „außerhalb des Gehalts" unterliegen Regeln, die je nach Kategorie variieren (Miete, Dividenden, Zinsen, Dienstleistungen usw.). Wenn Sie Einkünfte als Investor strukturieren (kurz- oder langfristige Vermietung, Unternehmen oder Privatperson), sind die Art der Deklaration und die Fristen genauso wichtig wie der Steuersatz.

5) Schnelles Beispiel: Berechnung der Lohnsteuer

Um Ihnen ein praktisches Gefühl zu geben, finden Sie unten einen Mini-Rechner für die Lohnsteuer (basierend auf monatlichen Stufen). Dieser Rechner berechnet nur die Lohnsteuer und eine einfache Schätzung der Beiträge.

Rechner (monatlich)
Geben Sie Ihr monatliches Bruttogehalt in Euro (EUR) ein. Der Rechner rechnet intern mit 1 EUR = 96,45 ALL um. Das Ergebnis dient nur zur Orientierung.

6) Dokumente und Nachweise: Was Sie bereithalten sollten

Für Gehalt
  • Arbeitsvertrag / Zahlungsbeleg
  • Arbeitgeberbescheinigungen für Einkünfte und Abzüge
  • Ausweisdokument und aktuelle persönliche Daten
Für Mieteinnahmen und Investitionen
  • Mietvertrag und nachweisbare Zahlungen
  • Immobilienunterlagen (falls erforderlich)
  • Kontoauszüge / Dividendenbeschlüsse (falls zutreffend)
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Consul · Durrës, Albanien

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